Zur Verjährung von Ansprüchen aus Garantien : OGH 2 Ob 585/94 v.19.9.1996

Werden Beträge, die zur laufenden Kreditrückzahlung nötig sind, garantiert, so verjähren Ansprüche aus einer solchen Garantie ebenfalls in drei Jahren, da auf derartige Annuitäten die Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 1480 ABGB Anwendung findet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werden Beträge, die zur laufenden Kreditrückzahlung nötig sind, garantiert, so verjähren Ansprüche aus einer solchen Garantie ebenfalls in drei Jahren, da auf derartige Annuitäten die Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 1480 ABGB Anwendung findet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog