Zur Verjährung von Ansprüchen aus Garantien : OGH 2 Ob 585/94 v.19.9.1996
Werden Beträge, die zur laufenden Kreditrückzahlung nötig sind, garantiert, so verjähren Ansprüche aus einer solchen Garantie ebenfalls in drei Jahren, da auf derartige Annuitäten die Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 1480 ABGB Anwendung findet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (8 (1997) Nr.1)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.01.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredit
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Werden Beträge, die zur laufenden Kreditrückzahlung nötig sind, garantiert, so verjähren Ansprüche aus einer solchen Garantie ebenfalls in drei Jahren, da auf derartige Annuitäten die Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 1480 ABGB Anwendung findet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |