Kosten der Gesetze ausser Kontrolle : Die Industriellenvereinigung kritisiert an der Gesetzgebung die unzureichende Ausweisung von Folgekosten

Laut Bundesfinanzgesetz ist die Regierung seit 1993 verpflichtet, die Folgekosten eines Gesetzes genau auszuweisen. Die IV kritisiert, dass der Bund dieser Pflicht nicht nachkommt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Martin, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
657.47 Kosten
338.45 Industrie
061 Interessenvertretung
Region:Österreich
Kanada
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Laut Bundesfinanzgesetz ist die Regierung seit 1993 verpflichtet, die Folgekosten eines Gesetzes genau auszuweisen. Die IV kritisiert, dass der Bund dieser Pflicht nicht nachkommt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog