Bedingte Auflösung von Dienstverhältnissen : OLG Wien 10 Ra 139/95 v.25.3.1996

(ABGB § 897, § 696) / Ein Dienstverhältnis wird mit Eintritt einer vereinbarten Resolutivbedingung ohne weiteres aufgelöst, wenn die Bedingung entweder einen Grund für eine vorzeitige Auflösung (Entlassungsgrund, Austrittsgrund) darstellt oder der Zeitpunkt des Bedingungseintritts feststeht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
347.439 Vertragsauflösung
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag Dokument Nr. A-893428 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage