Bedingte Auflösung von Dienstverhältnissen : OLG Wien 10 Ra 139/95 v.25.3.1996
(ABGB § 897, § 696) / Ein Dienstverhältnis wird mit Eintritt einer vereinbarten Resolutivbedingung ohne weiteres aufgelöst, wenn die Bedingung entweder einen Grund für eine vorzeitige Auflösung (Entlassungsgrund, Austrittsgrund) darstellt oder der Zeitpunkt des Bedingungseintritts feststeht.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
347.439 Vertragsauflösung 331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ABGB § 897, § 696) / Ein Dienstverhältnis wird mit Eintritt einer vereinbarten Resolutivbedingung ohne weiteres aufgelöst, wenn die Bedingung entweder einen Grund für eine vorzeitige Auflösung (Entlassungsgrund, Austrittsgrund) darstellt oder der Zeitpunkt des Bedingungseintritts feststeht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |