Bedingte Auflösung von Dienstverhältnissen : OLG Wien 10 Ra 139/95 v.25.3.1996

(ABGB § 897, § 696) / Ein Dienstverhältnis wird mit Eintritt einer vereinbarten Resolutivbedingung ohne weiteres aufgelöst, wenn die Bedingung entweder einen Grund für eine vorzeitige Auflösung (Entlassungsgrund, Austrittsgrund) darstellt oder der Zeitpunkt des Bedingungseintritts feststeht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
347.439 Vertragsauflösung
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB § 897, § 696) / Ein Dienstverhältnis wird mit Eintritt einer vereinbarten Resolutivbedingung ohne weiteres aufgelöst, wenn die Bedingung entweder einen Grund für eine vorzeitige Auflösung (Entlassungsgrund, Austrittsgrund) darstellt oder der Zeitpunkt des Bedingungseintritts feststeht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog