Am 31.1. endet die Frist für Werkverträge : Auftraggeber müssen den Finanzämtern Werkverträge des abgelaufenen Jahres melden / Die Werkvertragsregelung beschert Auftraggebern wieder neue Arbeit: Bis Ende Jänner müssen die Werkverträge des Vorjahres an den Fiskus gemeldet werden

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Botzenhart, Ulrike
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Passive Person:Sedlacek, Werner
Klassifikation:347.44 Werkvertrag
336.07 Finanzverwaltung
336.2 Lohnsteuer
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
331.2 Honorar
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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