Zu einigen internationalprivat-und internationalprozessrechtlichen Aspekten bei Börsentermingeschäften : Anmerkung zu OLG Düsseldorf 17 U 240/95 v.26.5.1995 und OLG Düsseldorf 17 U 179/95 v.8.3.1996

Konkret ging es beide Male um die Haftung aus culpa in contrahendo für mangelnde Risikoaufklärung bei Börsentermingeschäften / Überraschung durch Wahl eines ausländischen Rechts bei ersichtlicher Auslandsberührung?

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der internationalen Wirtschaft (42 (1996) Nr.12 S.1001-1005)
VerfasserIn: Mankowski, Peter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.762 Spekulationshandel
336.77 Kredit
336.763 Wertpapier
347.98 Gericht: Zuständigkeit
347.4 Vertragsrecht
347.45 Konsumentenschutz
34.038 Rechtsprechung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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