Konkurrenz Schadenersatz - Gewährleistung beim Anteilskauf : OGH 2 Ob 2140/96m v.27.6.1996

Ist der Mangel behebbar, kann der Käufer als Erfüllungsinteresse die Kosten für Sanierung des Betriebsgebäudes verlangen; der Ersatz des Deckungskapitals ist nicht durch die objektive Wertminderung des Unternehmens begrenzt. Auf eine vertragliche Verkürzung der Verjährung kann sich der Verkäufer nic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (7 (1996) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347.51 Gewährleistung
347.451 Kaufvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist der Mangel behebbar, kann der Käufer als Erfüllungsinteresse die Kosten für Sanierung des Betriebsgebäudes verlangen; der Ersatz des Deckungskapitals ist nicht durch die objektive Wertminderung des Unternehmens begrenzt. Auf eine vertragliche Verkürzung der Verjährung kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er die Mängelfreiheit des Betriebsgebäudes in Kenntnis der Mängel zugesichert hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog