Konkurrenz Schadenersatz - Gewährleistung beim Anteilskauf : OGH 2 Ob 2140/96m v.27.6.1996
Ist der Mangel behebbar, kann der Käufer als Erfüllungsinteresse die Kosten für Sanierung des Betriebsgebäudes verlangen; der Ersatz des Deckungskapitals ist nicht durch die objektive Wertminderung des Unternehmens begrenzt. Auf eine vertragliche Verkürzung der Verjährung kann sich der Verkäufer nic...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (7 (1996) Nr.12)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347.51 Gewährleistung 347.451 Kaufvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist der Mangel behebbar, kann der Käufer als Erfüllungsinteresse die Kosten für Sanierung des Betriebsgebäudes verlangen; der Ersatz des Deckungskapitals ist nicht durch die objektive Wertminderung des Unternehmens begrenzt. Auf eine vertragliche Verkürzung der Verjährung kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er die Mängelfreiheit des Betriebsgebäudes in Kenntnis der Mängel zugesichert hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |