Beharrlichkeit und Vertrauensunwürdigkeit bei Dienstfreistellung : OGH 9 Ob A 2011/96t v.15.5.1996

Die einmalige telefonische Weigerung des Arbeitnehmers, über Aufforderung des Arbeitgebers die Herausgabe des Warenlagers bis zu dem Tag, an dem der Pkw zurückzustellen war, zu bewirken, lässt eine Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit des Verhaltens des Vertreters selbst dann nicht erkennen, wenn seine...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
65.012.4 Unternehmerverhalten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die einmalige telefonische Weigerung des Arbeitnehmers, über Aufforderung des Arbeitgebers die Herausgabe des Warenlagers bis zu dem Tag, an dem der Pkw zurückzustellen war, zu bewirken, lässt eine Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit des Verhaltens des Vertreters selbst dann nicht erkennen, wenn seine Forderung auf Zahlung von Mietzins zu Unrecht erhoben wurde. Eine endgültige Verweigerung der Einhaltung der berechtigten Weisung des Arbeitgebers ist daraus nicht abzuleiten. Eine Ermahnung kann nicht als blosse Formalität sinnlos erscheinen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog