Beharrlichkeit und Vertrauensunwürdigkeit bei Dienstfreistellung : OGH 9 Ob A 2011/96t v.15.5.1996
Die einmalige telefonische Weigerung des Arbeitnehmers, über Aufforderung des Arbeitgebers die Herausgabe des Warenlagers bis zu dem Tag, an dem der Pkw zurückzustellen war, zu bewirken, lässt eine Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit des Verhaltens des Vertreters selbst dann nicht erkennen, wenn seine...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel 65.012.4 Unternehmerverhalten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die einmalige telefonische Weigerung des Arbeitnehmers, über Aufforderung des Arbeitgebers die Herausgabe des Warenlagers bis zu dem Tag, an dem der Pkw zurückzustellen war, zu bewirken, lässt eine Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit des Verhaltens des Vertreters selbst dann nicht erkennen, wenn seine Forderung auf Zahlung von Mietzins zu Unrecht erhoben wurde. Eine endgültige Verweigerung der Einhaltung der berechtigten Weisung des Arbeitgebers ist daraus nicht abzuleiten. Eine Ermahnung kann nicht als blosse Formalität sinnlos erscheinen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |