Der "Grosse Lauschangriff" der dritten Gewalt
Der Beitrag ruft die prinzipiellen Unterschiede zwischen polizeilicher Prävention, Prävention als Strafzweck und repressivem Umgang mit Straftaten in Erinnerung, um vor diesem Hintergrund die Entscheidung des 3.Strafsenats des BGH zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen in Ermittlungsverfahren, die aus...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (in: Neue Jurist. Woch.) (29 (1996) Nr.11 S.430-433)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.71.004.5 Staatsbürger: Überwachung
343.1 Strafverfahren 343.1 Strafprozessordnung 351.74 Polizei |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Beitrag ruft die prinzipiellen Unterschiede zwischen polizeilicher Prävention, Prävention als Strafzweck und repressivem Umgang mit Straftaten in Erinnerung, um vor diesem Hintergrund die Entscheidung des 3.Strafsenats des BGH zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen in Ermittlungsverfahren, die aus einem präventiv motivierten und legitimierten Lauschangriff stammen zu kritisieren. Daran anschliessend werden - unter Bezugnahme auf den Eckpunktbeschluss des Bundeskabinetts vom 19.6.1996 - einige der zentralen Bedenken gegen die Einführung eines "Grossen Lauschangriffs" zu Strafverfolgungszwecken zusammengefasst. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |