Die Reform des "Sexual"strafrechts aus psychologischer Sicht
Täter wenden Formen der sexualisierten Gewalt (sexuelle Nötigungsformen bzw. Vergewaltigung) an, weil sie wissen, dass die Sexualität der intimste und damit verletzbarste Bereich ist. Sie wissen also genau, dass sie hier einen Menschen am nachhaltigsten und effektivsten verletzen und demütigen könne...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Streit - Feministische Rechtszeitschrift (14 (1996) Nr.3 S.104-108)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.09.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.54 Sexualverbrechen
343.2 Strafrechtsreform 343.235 Misshandlung 301.151 Gewalt 301.16 Beziehungen, soziale 396 Frauenfrage 3-055.1 Mann 176 Sexualethik 392.5 Ehe |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen | Dokument Nr. A-891042 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |