Eurim Pharm : EuGH C-73/94, EuGH C-71/94, EuGH C-72/94 v.11.7.1996

Es ist erwiesen, dass die Geltendmachung einer Marke durch den Markeninhaber zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Waren unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (42 (1996) Nr.9 S.867-874)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.772 Markenrecht
382.5 Import
382.5 Importbeschränkung
615 Heilmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist erwiesen, dass die Geltendmachung einer Marke durch den Markeninhaber zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Waren unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog