Mitbestimmung bei der Bildschirmarbeit : Änderung der Rechtsprechung / BAG 1 ABR 47/95 v.2.4.1996

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht betreffend betrieblicher Regelungen über die Unterbrechung von Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten oder Pausen, jedoch nicht hinsichtlich der Augenuntersuchungen der am Bildschirm beschäftigten Personen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 28.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021F Bildschirmarbeit
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht betreffend betrieblicher Regelungen über die Unterbrechung von Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten oder Pausen, jedoch nicht hinsichtlich der Augenuntersuchungen der am Bildschirm beschäftigten Personen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog