Diebstahl von Scheckformularen : OGH 3 Ob 569/95 v.29.11.1995

Art.3 ScheckG; § 1304 ABGB / Ein Verschulden der Bank kann nicht daraus abgeleitet werden, dass sie sich weigerte, den ihr gemeldeten Diebstahl von Scheckformularen und Scheckkarte im Wege internationaler Bankverbindungen bekanntzugeben und die internationale Sperre zu versuchen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (44 (1996) Nr.7 S.558-560)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.51 Haftpflicht
343.711 Diebstahl
336.71 Bank
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Art.3 ScheckG; § 1304 ABGB / Ein Verschulden der Bank kann nicht daraus abgeleitet werden, dass sie sich weigerte, den ihr gemeldeten Diebstahl von Scheckformularen und Scheckkarte im Wege internationaler Bankverbindungen bekanntzugeben und die internationale Sperre zu versuchen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog