Bundesgerichtshof untersagt Klausel in Verträgen mit Fitnessstudios : Wer verhindert ist, muss nicht zahlen / "Unangemessene Benachteiligung" / XII ZR 55/95 v.23.10.1996
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Frankfurter Fitnessstudio in den Geschäftsbedingungen seiner Verträge mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten diese Klausel verwendet / Zwar sei davon auszugehen, dass bei einem Fitness-Vertrag sich Elemente eines Dienst- und eines Mietvertrages vermischen....
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 21.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingung
796 Sport 347.45 Konsumentenschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingung | Dokument Nr. A-890415 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |