Kein Ausschluss der Kraftfahrzeughaftpflicht bei Trunkenheit des Fahrers : EuGH Rs. C-129/94 v.28.3.1996
Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 72/166/EWG ist dahin auszulegen, dass ein Pflichtversicherungsvertrag unbeschadet der Bestimmungen des Artikel 2 Absatz 1 der Zweiten Richtlinie 84/5/EWG nicht vorsehen darf, dass der Versicherer in bestimmten Fällen, insbesondere im Falle der Trunkenheit des Fahrer...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (7 (1996) Nr.8 S.295-296)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
656.08 Verkehrsunfall 613.81 Alkoholismus 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 72/166/EWG ist dahin auszulegen, dass ein Pflichtversicherungsvertrag unbeschadet der Bestimmungen des Artikel 2 Absatz 1 der Zweiten Richtlinie 84/5/EWG nicht vorsehen darf, dass der Versicherer in bestimmten Fällen, insbesondere im Falle der Trunkenheit des Fahrers, nicht verpflichtet ist, Ersatz für die Personen- und Sachschäden zu leisten, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind. Dagegen darf der Pflichtversicherungsvertrag in derartigen Fällen vorsehen, dass dem Versicherer ein Regressanspruch gegen den Versicherten zusteht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |