Der Betriebsrat darf einen Anwalt bevollmächtigen : BAG 7 ABR 25/95 v.14.2.1996
Der Betriebsrat darf nach pflichtgemässen Ermessen einen Anwalt mit seiner Vertretung vor einer Einigungsstelle bevollmächtigen. Voraussetzung ist, dass zwischen den Betriebsparteien schwierige Rechtsfragen strittig sind.
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.07.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Arbeitsgericht
34.028 Verfahrensrecht 347.462 Vollmacht 347.965 Rechtsanwalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zusammenfassung: | Der Betriebsrat darf nach pflichtgemässen Ermessen einen Anwalt mit seiner Vertretung vor einer Einigungsstelle bevollmächtigen. Voraussetzung ist, dass zwischen den Betriebsparteien schwierige Rechtsfragen strittig sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |