Der Betriebsrat darf einen Anwalt bevollmächtigen : BAG 7 ABR 25/95 v.14.2.1996

Der Betriebsrat darf nach pflichtgemässen Ermessen einen Anwalt mit seiner Vertretung vor einer Einigungsstelle bevollmächtigen. Voraussetzung ist, dass zwischen den Betriebsparteien schwierige Rechtsfragen strittig sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
34.028 Verfahrensrecht
347.462 Vollmacht
347.965 Rechtsanwalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Betriebsrat darf nach pflichtgemässen Ermessen einen Anwalt mit seiner Vertretung vor einer Einigungsstelle bevollmächtigen. Voraussetzung ist, dass zwischen den Betriebsparteien schwierige Rechtsfragen strittig sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog