Mit einem Schlag um 170.000 S weniger?

Höchstrichter / Die Bezügereform von Dienstagnacht löste Verwirrung aus: Noch scheint nicht klar, welche Höchstgrenze eingezogen wurde.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.07.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.962 Richter
347.991 Höchstgericht
35.087.4 Beamte: Gehalt
347.991 Verfassungsgerichtshof
341.176 EUGH
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.962 Richter Dokument Nr. A-890286 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage