Betriebsbedingte Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang : BAG, Urteil v. 18.7.1996 - 8 AZR 127/94

Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs (§ 613a Abs.4 Satz 1 BGB) liegt nicht vor, wenn sie der Rationalisierung (Verkleinerung) des Betriebs zur Verbesserung der Verkaufschancen dienen. Ein Rationalisierungsgrund liegt vor, wenn der Betrieb ohne die Rationalisierung stillgelegt werden müsste. Di...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (49 (1996) Nr.45 S.2288-2289)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
65.011.42 Rationalisierung
65.016 Unternehmerwechsel
65.016 Betriebsstillegung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs (§ 613a Abs.4 Satz 1 BGB) liegt nicht vor, wenn sie der Rationalisierung (Verkleinerung) des Betriebs zur Verbesserung der Verkaufschancen dienen. Ein Rationalisierungsgrund liegt vor, wenn der Betrieb ohne die Rationalisierung stillgelegt werden müsste. Die Rationalisierung ist auch während einer Betriebspause möglich. Der Betriebsinhaber muss nicht beabsichtigen, den Betrieb selbst fortzuführen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog