Umsetzung von Richtlinien : EuGH, Urt.v.12.9.1996 - verb. Rs. C-58/95, S-112/95, C-119/95, C-123/95, C-140/95, C-141/95, C-15495 u. C-157/95
Die Art. 5 und 189 III EGV sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verbieten, Strafsanktionen anzuwenden, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18.3.1991 zur Änderung der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle in zweckdienlicher Weise zu g...
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Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (7 (1996) Nr.21 S.659-660)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.78 Umweltstrafrecht
340.132 Rechtsangleichung 340.148 Recht, nationales 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Italien |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Art. 5 und 189 III EGV sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verbieten, Strafsanktionen anzuwenden, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18.3.1991 zur Änderung der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle in zweckdienlicher Weise zu gewährleisten, sofern diese Sanktionen denen entsprechen, die für nach Art und Schwere gleiche Verstösse gegen nationales Recht gelten, und sofern sie jedenfalls wirksam, verhältnismässig und abschreckend sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |