Homogenitätsprinzip bei Abfertigungsansprüchen : OGH 9 Ob A 2041/96a v.24.4.1996

Einem Gemeindevertragsbediensteten in einer Gemeinde, die keiner eigenen Abfertigungsregelung unterliegt, gebührt eine Abfertigung ausgehend vom festgestellten Monatslohn nach § 35 Abs.4 VBG 1948.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.084 Vertragsbedienstete
352 Gemeinde
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
352.071 Gemeinderecht
342 Verfassungsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Einem Gemeindevertragsbediensteten in einer Gemeinde, die keiner eigenen Abfertigungsregelung unterliegt, gebührt eine Abfertigung ausgehend vom festgestellten Monatslohn nach § 35 Abs.4 VBG 1948.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog