Homogenitätsprinzip bei Abfertigungsansprüchen : OGH 9 Ob A 2041/96a v.24.4.1996
Einem Gemeindevertragsbediensteten in einer Gemeinde, die keiner eigenen Abfertigungsregelung unterliegt, gebührt eine Abfertigung ausgehend vom festgestellten Monatslohn nach § 35 Abs.4 VBG 1948.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.084 Vertragsbedienstete
352 Gemeinde 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer 352.071 Gemeinderecht 342 Verfassungsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Einem Gemeindevertragsbediensteten in einer Gemeinde, die keiner eigenen Abfertigungsregelung unterliegt, gebührt eine Abfertigung ausgehend vom festgestellten Monatslohn nach § 35 Abs.4 VBG 1948. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |