Dienstvertrag und Dienstzettel : ASG Wien 10 Cga 240/95a v.5.3.1996 bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 186/96p v.30.9.1996, Revision unzulässig
Dienstzettel geben nur etwas bereits Vereinbartes wieder und vermögen daher gemachte Vereinbarungen, z.B. betreffend Kündigungsfristen oder Kündigungstermine, auch dann nicht abzuändern oder zu ersetzen, wenn der Arbeitnehmer unter den Dienstzettel seine Unterschrift setzt, weil diese nur eine Bestä...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.123 Arbeitspapiere
331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dienstzettel geben nur etwas bereits Vereinbartes wieder und vermögen daher gemachte Vereinbarungen, z.B. betreffend Kündigungsfristen oder Kündigungstermine, auch dann nicht abzuändern oder zu ersetzen, wenn der Arbeitnehmer unter den Dienstzettel seine Unterschrift setzt, weil diese nur eine Bestätigung des Erhalts des Dienstzettels darstellt, aber nicht als Willenserklärung zu werten ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf die die ursprüngliche Vertragsvereinbarung abändernden Passagen des Dienstzettels ausdrücklich hingewiesen und ihn über daraus erfliessende Nachteile im unklaren gelassen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |