Ausgliederung von Bundesdienststellen : VfGH G 1300/95 v.12.6.1996
Der Umstand, dass im AVRAG von "Betriebsübergang" und von "Veräusserer" bzw. "Erwerber" gesprochen wird, hindert dessen Anwendbarkeit auf eine Auswechslung des Arbeitgebers durch eine gesetzliche Norm (hier: Art.I § 7 Austro Control Gesetz) hinsichtlich des Bundesamtes...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
658.115 Betrieb, öffentlicher 338.982 Privatisierung 331.116 Arbeitsvertrag 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Umstand, dass im AVRAG von "Betriebsübergang" und von "Veräusserer" bzw. "Erwerber" gesprochen wird, hindert dessen Anwendbarkeit auf eine Auswechslung des Arbeitgebers durch eine gesetzliche Norm (hier: Art.I § 7 Austro Control Gesetz) hinsichtlich des Bundesamtes für Zivilluftfahrt nicht / Der VfGH kann nicht finden, dass in diesen Regelungen ein unverhältnismässiger Eingriff in die Grundrechtsposition der übergeleiteten Arbeitnehmer zu sehen ist / Keinesfalls gebietet es der Gleichheitsgrundsatz, in allen Fällen von Ausgliederungen gleich vorzugehen und den Arbeitnehmern stets ein Wahlrecht einzuräumen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |