Ausgliederung von Bundesdienststellen : VfGH G 1300/95 v.12.6.1996

Der Umstand, dass im AVRAG von "Betriebsübergang" und von "Veräusserer" bzw. "Erwerber" gesprochen wird, hindert dessen Anwendbarkeit auf eine Auswechslung des Arbeitgebers durch eine gesetzliche Norm (hier: Art.I § 7 Austro Control Gesetz) hinsichtlich des Bundesamtes...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
658.115 Betrieb, öffentlicher
338.982 Privatisierung
331.116 Arbeitsvertrag
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Umstand, dass im AVRAG von "Betriebsübergang" und von "Veräusserer" bzw. "Erwerber" gesprochen wird, hindert dessen Anwendbarkeit auf eine Auswechslung des Arbeitgebers durch eine gesetzliche Norm (hier: Art.I § 7 Austro Control Gesetz) hinsichtlich des Bundesamtes für Zivilluftfahrt nicht / Der VfGH kann nicht finden, dass in diesen Regelungen ein unverhältnismässiger Eingriff in die Grundrechtsposition der übergeleiteten Arbeitnehmer zu sehen ist / Keinesfalls gebietet es der Gleichheitsgrundsatz, in allen Fällen von Ausgliederungen gleich vorzugehen und den Arbeitnehmern stets ein Wahlrecht einzuräumen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog