Anlageberatung bei stiller Beteiligung : OGH 2 Ob 2107/96h v.13.6.1996

Behauptet ein Anlageberater mehrfach, dass die stille Beteiligung an einem Unternehmen, die in jedem Fall ein Typisches Risikogeschäft ist, ein "sicheres Geschäft" sei, so wird er dem Kunden ersatzpflichtig, wenn das Risiko sich verwirklicht hat und der Kunde bei Kenntnis des Risikos nicht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (7 (1996) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.72 Kapitalbildung
336.72 Vermögensverwaltung
347.51 Haftpflicht
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Behauptet ein Anlageberater mehrfach, dass die stille Beteiligung an einem Unternehmen, die in jedem Fall ein Typisches Risikogeschäft ist, ein "sicheres Geschäft" sei, so wird er dem Kunden ersatzpflichtig, wenn das Risiko sich verwirklicht hat und der Kunde bei Kenntnis des Risikos nicht kontrahiert hätte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog