Freiflugbegünstigungen und Abfertigung : OGH 9 Ob A 2019/96v v.15.5.1996

Freiflugbegünstigungen, die aufgrund individueller Vereinbarung, betrieblicher Übung oder aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots als Entgeltbestandteil anzusehen sind, sind der Abfertigungsbemessungsgrundlage zuzurechnen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (7 (1996) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.235 Sachbezug
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Freiflugbegünstigungen, die aufgrund individueller Vereinbarung, betrieblicher Übung oder aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots als Entgeltbestandteil anzusehen sind, sind der Abfertigungsbemessungsgrundlage zuzurechnen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog