Mitteilungspflicht bei Schwangerschaft nach Entlassung : OGH 8 Ob A 2003/96h v.14.3.1996

(MSchG § 10 Abs.2, § 12) / Wird eine Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft entlassen, bleibt ihr Entlassungsschutz trotzdem gewahrt, wenn sie ihre Mitteilungspflicht über das Bestehen der Schwangerschaft analog zur Kündigungsregelung des § 10 Abs.2 MSchG binnen 5 Tagen n...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.13 Entlassung: Arbeit
396.1 Frau: Gleichberechtigung
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(MSchG § 10 Abs.2, § 12) / Wird eine Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft entlassen, bleibt ihr Entlassungsschutz trotzdem gewahrt, wenn sie ihre Mitteilungspflicht über das Bestehen der Schwangerschaft analog zur Kündigungsregelung des § 10 Abs.2 MSchG binnen 5 Tagen nach Ausspruch der Entlassung erfüllt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog