In Spanien eine bescheidene Rentenreform : Leistungen an die Inflation gekoppelt / Kürzungen für künftige Bezieher

Das Renteneintrittsalter bleibt bei 65 Jahren, aber die freiwillige Längerarbeit wird erleichert. Statt der bisher nur letzten acht Jahre Erwerbstätigkeit werden fortan die letzten 15 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt. Statt bisher 60 Prozent seiner Bezüge fortan nur noch 50 Prozent als Rente.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
304 Sozialreform
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
331.13 Frühpension
368.46 Witwenpension
351.84 Wohlfahrtsstaat
336.72 Sparen
Region:Spanien
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-886592 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage