Neues Einwanderungsgesetz in Frankreich : Lehren aus der Kirchenbesetzung im Sommer

Der ausländische Ehepartner eines Franzosen oder einer Französin erhält einen Ausweis, auch wenn er illegal im Land war, und schliesslich auch jeder illegale Ausländer, der nachweislich seit mindestens fünfzehn Jahren im Land lebt oder dessen Ausweisung eine untragbare Härte wäre.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 10.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.923 Flüchtlingsfürsorge
312.3 Flüchtling
341.43 Flüchtling, politischer
341.43 Asylrecht
312.2 Einwanderung
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.65 Schwarzarbeit
28 Kirche, christliche
323 Innenpolitik
341.95 Niederlassungsrecht
Region:Frankreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der ausländische Ehepartner eines Franzosen oder einer Französin erhält einen Ausweis, auch wenn er illegal im Land war, und schliesslich auch jeder illegale Ausländer, der nachweislich seit mindestens fünfzehn Jahren im Land lebt oder dessen Ausweisung eine untragbare Härte wäre.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog