Richter stärken Rechte der Verbaucher : Steuerzahler muss für Bonner Verzögerung eintreten

Zwei Pleiten im heissen Reisesommer 1993 führten jetzt zu einem richtungsweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Der Staat haftet grundsätzlich für die verspätete Umsetzung von EU-Richtlinien.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.44 Reisevertrag
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
380.833 Reisebüro
347.736 Konkurs
34.038 Rechtsprechung
341.176 EUGH
Region:EU
Deutschland
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