Kein rückwirkender Anspruch auf Armenrecht : Auf Zukunft beschränkte Garantie der Bundesverfassung / 4P.127/1996 v.13.8.1996
Der aus der Bundesverfassung (Arb.4) abgeleitete Minimalanspruch auf unentgeltliche Rechtspflege zielt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich auf die Zukunft. Für bereits entstandene Kosten muss das Gemeinwesen daher nur aufkommen, soweit Gesetzgebung und Praxis eines Kantons einen...
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 21.09.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.921 Verfahrenshilfe
347.921 Prozesskostenhilfe 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der aus der Bundesverfassung (Arb.4) abgeleitete Minimalanspruch auf unentgeltliche Rechtspflege zielt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich auf die Zukunft. Für bereits entstandene Kosten muss das Gemeinwesen daher nur aufkommen, soweit Gesetzgebung und Praxis eines Kantons einen solchen rückwirkenden Anspruch auf Armenrecht anerkennen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |