Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung : OGH 8 Ob S 8/96 v.22.2.1996

Die in § 1 Abs.4 IESG genannte Höchstbeitragsgrundlage - in dieser Bestimmung wird ausdrücklich auf § 45 Abs.1 ASVG verwiesen - ist in Verbindung mit § 44 ASVG als Bruttobetrag zu verstehen. In § 44 ASVG findet sich kein Hinweis, dass es sich um einen Nettobetrag handle.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die in § 1 Abs.4 IESG genannte Höchstbeitragsgrundlage - in dieser Bestimmung wird ausdrücklich auf § 45 Abs.1 ASVG verwiesen - ist in Verbindung mit § 44 ASVG als Bruttobetrag zu verstehen. In § 44 ASVG findet sich kein Hinweis, dass es sich um einen Nettobetrag handle.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog