Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung : OGH 8 Ob S 8/96 v.22.2.1996
Die in § 1 Abs.4 IESG genannte Höchstbeitragsgrundlage - in dieser Bestimmung wird ausdrücklich auf § 45 Abs.1 ASVG verwiesen - ist in Verbindung mit § 44 ASVG als Bruttobetrag zu verstehen. In § 44 ASVG findet sich kein Hinweis, dass es sich um einen Nettobetrag handle.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung | Dokument Nr. A-885921 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |