Partielle Geschäftsunfähigkeit und Arbeitsvertrag : OGH 8 Ob A 223/95 v.22.6.1995

Ist ein Erwachsener in seinen geistigen Fähigkeiten einem mündigen Minderjährigen gleichzusetzen, ist er für alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die mit der Gestaltung eines Dienstvertrages iSd § 152 ABGB zusammenhängen, voll geschäftsfähig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.3)
VerfasserIn: Dullinger, Silvia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
3-056.34 Geisteskranke
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist ein Erwachsener in seinen geistigen Fähigkeiten einem mündigen Minderjährigen gleichzusetzen, ist er für alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die mit der Gestaltung eines Dienstvertrages iSd § 152 ABGB zusammenhängen, voll geschäftsfähig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog