Beendigungsansprüche bei Austritt nach Konkurseröffnung : OGH 9 Ob A 134/95 v.8.11.1995
Ist aber ein Arbeitnehmer kein vom Masseverwalter nach § 25 Abs.1 KO begünstigt gekündigter Arbeitnehmer, weil er am ersten Tag nach Konkurseröffnung das Dienstverhältnis durch Austritt beendet hat, ist weder eine Rechtshandlung des Masseverwalters noch ein Eintritt desselben in den Dienstvertrag fü...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.05.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
331.13 Austritt: Arbeit 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist aber ein Arbeitnehmer kein vom Masseverwalter nach § 25 Abs.1 KO begünstigt gekündigter Arbeitnehmer, weil er am ersten Tag nach Konkurseröffnung das Dienstverhältnis durch Austritt beendet hat, ist weder eine Rechtshandlung des Masseverwalters noch ein Eintritt desselben in den Dienstvertrag für das Entstehen der Forderung des Arbeitnehmers ausschlaggebend. Eine Masseforderung des Arbeitnehmers ist mangels Substituierbarkeit seiner aus dem berechtigten Austritt entstandenen Abfertigungsforderung unter eine Masseforderung des § 46 KO nicht entstanden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |