Beendigungsansprüche bei Austritt nach Konkurseröffnung : OGH 9 Ob A 134/95 v.8.11.1995

Ist aber ein Arbeitnehmer kein vom Masseverwalter nach § 25 Abs.1 KO begünstigt gekündigter Arbeitnehmer, weil er am ersten Tag nach Konkurseröffnung das Dienstverhältnis durch Austritt beendet hat, ist weder eine Rechtshandlung des Masseverwalters noch ein Eintritt desselben in den Dienstvertrag fü...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
331.13 Austritt: Arbeit
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist aber ein Arbeitnehmer kein vom Masseverwalter nach § 25 Abs.1 KO begünstigt gekündigter Arbeitnehmer, weil er am ersten Tag nach Konkurseröffnung das Dienstverhältnis durch Austritt beendet hat, ist weder eine Rechtshandlung des Masseverwalters noch ein Eintritt desselben in den Dienstvertrag für das Entstehen der Forderung des Arbeitnehmers ausschlaggebend. Eine Masseforderung des Arbeitnehmers ist mangels Substituierbarkeit seiner aus dem berechtigten Austritt entstandenen Abfertigungsforderung unter eine Masseforderung des § 46 KO nicht entstanden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog