Richtlinienkonforme Auslegung durch den VfGH : VfGH V 136/94-10 v.12.12.1995
Zwar können nach Meinung des EuGH Private durch unmittelbar anwendbare Bestimmungen von Richtlinien nicht verpflichtet werden, doch sind die nationalen Rechtsvorschriften, die Beziehungen zwischen Privaten regeln, richtlinienkonform zu interpretieren / Nunmehr hat sich auch der VfGH dieser Auslegung...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.4 S.153-154)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.132 Rechtsangleichung 347.991 Verfassungsgerichtshof 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
EU |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zwar können nach Meinung des EuGH Private durch unmittelbar anwendbare Bestimmungen von Richtlinien nicht verpflichtet werden, doch sind die nationalen Rechtsvorschriften, die Beziehungen zwischen Privaten regeln, richtlinienkonform zu interpretieren / Nunmehr hat sich auch der VfGH dieser Auslegungsregel bedient. Konkret ging es dabei um die Interpretation der Mineralwasserverordnung 1994 (MineralwasserV 1994). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |