Schlögls Massnahmen greifen : Weniger Frühpensionen im Öffentlichen Dienst

Beamte, die vor dem 60.Lebensjahr in den Ruhestand treten, müssen einen Abschlag von zwei Prozent pro Jahr in Kauf nehmen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.43 Beamte: Pension
331.13 Frühpension
35.08 Dienst, öffentlicher
35.07 Verwaltung, öffentliche
368.43 Pensionsversicherung (SV)
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Beamte, die vor dem 60.Lebensjahr in den Ruhestand treten, müssen einen Abschlag von zwei Prozent pro Jahr in Kauf nehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog