Zum Lohngleichheitsgrundsatz in der Schweiz : Urteil des Appellationsgerichtes des Kanton Basel-Stadt vom 9.7.1993 als Verwaltungsgericht (rkr)

Das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit nach der Schweizer Bundesverfassung kann direkt ohne weitere gesetzliche Umsetzung gerichtlich geltende gemacht werden. Der Lohngleichheitsgrundsatz ist auch verletzt, wenn weniger qualifizierte Arbeit unverhältnismässig niedriger entlohnt wird. A...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Streit Feministische Rechtszeitschrift (14 (1996) Nr.2 S.65-68)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
301.172 Diskriminierung
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit nach der Schweizer Bundesverfassung kann direkt ohne weitere gesetzliche Umsetzung gerichtlich geltende gemacht werden. Der Lohngleichheitsgrundsatz ist auch verletzt, wenn weniger qualifizierte Arbeit unverhältnismässig niedriger entlohnt wird. Als Mittel zur Beurteilung der Gleichwertigkeit verschiedenartiger Arbeiten ist die analytische Arbeitsplatzbewertung zu empfehlen. Diese kann jedoch nur insoweit zugrundegelegt werden, als die zur Bewertung herangezogen Kriterien sich nicht selbst diskriminierend auswirken, als den "männlichen" Kriterien nicht mehr Gewicht beigemessen wird als den als "weiblich betrachteten" Kriterien.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog