Feststellung der Behinderteneigenschaft : VwGH 96/08/003 v.2.7.1996

Dem Invalidenausschuss beim Landesinvalidenamt ist nach dem BEinstG aussschliesslich die Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung übertragen, für die die Frage, ob auf das Dienstverhältnis (und damit auf den Ausspruch der Kündigung eines solchen Dienstverhältnisses) die Bestimmungen des BEinst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4767)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Behindertenanstellung
331.13 Kündigung: Arbeit
351.95 Verwaltungsverfahren
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Invalidenausschuss beim Landesinvalidenamt ist nach dem BEinstG aussschliesslich die Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung übertragen, für die die Frage, ob auf das Dienstverhältnis (und damit auf den Ausspruch der Kündigung eines solchen Dienstverhältnisses) die Bestimmungen des BEinstG anzuwenden sind, eine Vorfrage darstellt; dies bedeutet aber noch nicht, dass diese Verwaltungsbehörden auch zuständig sind, diese Vorfrage als Hauptfrage zu entscheiden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog