Feststellung der Behinderteneigenschaft : VwGH 96/08/003 v.2.7.1996
Dem Invalidenausschuss beim Landesinvalidenamt ist nach dem BEinstG aussschliesslich die Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung übertragen, für die die Frage, ob auf das Dienstverhältnis (und damit auf den Ausspruch der Kündigung eines solchen Dienstverhältnisses) die Bestimmungen des BEinst...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4767)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.09.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Behindertenanstellung
331.13 Kündigung: Arbeit 351.95 Verwaltungsverfahren 34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Dem Invalidenausschuss beim Landesinvalidenamt ist nach dem BEinstG aussschliesslich die Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung übertragen, für die die Frage, ob auf das Dienstverhältnis (und damit auf den Ausspruch der Kündigung eines solchen Dienstverhältnisses) die Bestimmungen des BEinstG anzuwenden sind, eine Vorfrage darstellt; dies bedeutet aber noch nicht, dass diese Verwaltungsbehörden auch zuständig sind, diese Vorfrage als Hauptfrage zu entscheiden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |