Nichtantritt des Dienstes nach unechten Aussetzungsvereinbarungen : OGH 9 Ob A 105/95 v.15.5.1996 in Aufhebung von OLG Wien 31 Ra 189/94 v.6.3.1995

(AlVG § 9 Abs.7. AngG § 23) / Bleibt bei einer Karenzierungsvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage auf Grund der getroffenen Abreden und Bestätigungen das Dienstverhältnis aufrecht, stellt der Nichtantritt des Dienstes zum Zeitpunkt des vereinbarten Wiederantritts auch dann einen ungerechtfertigt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
331.116 Arbeitsvertrag
331.13 Austritt: Arbeit
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(AlVG § 9 Abs.7. AngG § 23) / Bleibt bei einer Karenzierungsvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage auf Grund der getroffenen Abreden und Bestätigungen das Dienstverhältnis aufrecht, stellt der Nichtantritt des Dienstes zum Zeitpunkt des vereinbarten Wiederantritts auch dann einen ungerechtfertigten Austritt dar, wenn der Arbeitnehmer inzwischen - auch über Vermittlung des Arbeitsamtes - einen neuen Dienstposten angetreten hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog