Studium für beruflichen Aufstieg : VwGH 95/15/0038 v.23.5.1996
Dass die Bank dem Bankbeamten für den Fall des erfolgreichen Abschlusses der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung die Leitung der Stabsstelle "Betriebs- und EDV-Organisation" in Aussicht gestellt hat, macht den Besuch der Universität noch nicht zur Berufsfortbildung.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.09.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377.4 Fortbildung
378.14 Studium 336.2.026 Steuerbegünstigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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