Ladendiebstahl

Der Handel fordert die Erstellung eines Ersttäter-Registers sowie eine Strafe in der Höhe des dreifachen Wertes des Diebesgutes / Das Bussgeld sollte in einen Topf fliessen, der Investitionen für Sicherheitssysteme zugute kommt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung
VerfasserIn: Lemler, Erich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Lemler, Erich
Klassifikation:343.711 Diebstahl
381 Handel
343.24/.29 Strafe
061.1:380.15 WK
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.711 Diebstahl Dokument Nr. A-884040 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage