Grosser Lauschangriff zur Informationsbeschaffung
Als Beweismittel sind zufällige Lauschergebnisse zwar nicht zulässig, sie können aber als "Information" weiter verwendet werden. Aus der Politik kommen weiterhin kritische Stimmen.
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.71.004.5 Staatsbürger: Überwachung
343.1 Strafverfahren 329 Partei, politische 340.134(094.5) Gesetzestext |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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