Grosser Lauschangriff zur Informationsbeschaffung

Als Beweismittel sind zufällige Lauschergebnisse zwar nicht zulässig, sie können aber als "Information" weiter verwendet werden. Aus der Politik kommen weiterhin kritische Stimmen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.71.004.5 Staatsbürger: Überwachung
343.1 Strafverfahren
329 Partei, politische
340.134(094.5) Gesetzestext
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als Beweismittel sind zufällige Lauschergebnisse zwar nicht zulässig, sie können aber als "Information" weiter verwendet werden. Aus der Politik kommen weiterhin kritische Stimmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog