Kumulative Bestellung von verantwortlichen Beauftragten : VwGH 96/02/0009, 0010 v.26.1.1996 und VwGH 95/02/0484 v.23.3.1996
Liegt zur Tatzeit eines Verstosses gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften (hier: BauV) eine kumulative - und sohin rechtsunwirksame - Verantwortlichkeit mehrerer Personen für die in Rede stehenden Verwaltungsübertretungen vor, ist das gemäss § 9 Abs.1 VStG zur Vertretung nach aussen berufene Organ una...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
347.51 Haftpflicht 331.14 Arbeitsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Liegt zur Tatzeit eines Verstosses gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften (hier: BauV) eine kumulative - und sohin rechtsunwirksame - Verantwortlichkeit mehrerer Personen für die in Rede stehenden Verwaltungsübertretungen vor, ist das gemäss § 9 Abs.1 VStG zur Vertretung nach aussen berufene Organ unabhängig davon zur Verantwortung zu ziehen, ob auch eine andere kumulativ zum verantwortlichen Beauftragten bestellte Person für die dem Geschäftsführer angelasteten Verwaltungsübertretungen (gleichfalls) bestraft wurde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |