Kumulative Bestellung von verantwortlichen Beauftragten : VwGH 96/02/0009, 0010 v.26.1.1996 und VwGH 95/02/0484 v.23.3.1996

Liegt zur Tatzeit eines Verstosses gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften (hier: BauV) eine kumulative - und sohin rechtsunwirksame - Verantwortlichkeit mehrerer Personen für die in Rede stehenden Verwaltungsübertretungen vor, ist das gemäss § 9 Abs.1 VStG zur Vertretung nach aussen berufene Organ una...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
347.51 Haftpflicht
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Liegt zur Tatzeit eines Verstosses gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften (hier: BauV) eine kumulative - und sohin rechtsunwirksame - Verantwortlichkeit mehrerer Personen für die in Rede stehenden Verwaltungsübertretungen vor, ist das gemäss § 9 Abs.1 VStG zur Vertretung nach aussen berufene Organ unabhängig davon zur Verantwortung zu ziehen, ob auch eine andere kumulativ zum verantwortlichen Beauftragten bestellte Person für die dem Geschäftsführer angelasteten Verwaltungsübertretungen (gleichfalls) bestraft wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog