Betriebsbegriff : OGH 9 Ob A 143/95 v.27.9.1995

Dem Betrieb als organisatorischer Einheit muss ein gewisses Mindestmass an Selbständigkeit lediglich in produktionstechnischer Hinsicht, nicht aber bezüglich der der Mitbestimmung unterliegenden Personalangelegenheiten zukommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.4)
VerfasserIn: Runggaldier, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
65.012 Betriebsorganisation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Betrieb als organisatorischer Einheit muss ein gewisses Mindestmass an Selbständigkeit lediglich in produktionstechnischer Hinsicht, nicht aber bezüglich der der Mitbestimmung unterliegenden Personalangelegenheiten zukommen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog