Betriebsbegriff : OGH 9 Ob A 143/95 v.27.9.1995
Dem Betrieb als organisatorischer Einheit muss ein gewisses Mindestmass an Selbständigkeit lediglich in produktionstechnischer Hinsicht, nicht aber bezüglich der der Mitbestimmung unterliegenden Personalangelegenheiten zukommen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
65.012 Betriebsorganisation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dem Betrieb als organisatorischer Einheit muss ein gewisses Mindestmass an Selbständigkeit lediglich in produktionstechnischer Hinsicht, nicht aber bezüglich der der Mitbestimmung unterliegenden Personalangelegenheiten zukommen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |