Änderungskündigung von Behinderten : BK beim BMAS 42.024/85-6a/93 v.4.11.1993

Diese zu hohe Lohnzusage wäre für den Arbeitgeber änderbar, wenn seine Willenserklärung fehlerhaft zustande gekommen wäre, z.B wegen eines Irrtums. Nach allgemeinen Grundsätzen ist es aber sittenwidrig, einen Vertrag, der allenfalls mit einer Irrtumsanfechtung nach § 871 ABGB über § 872 ABGB angepa...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4773)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Behindertenanstellung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Diese zu hohe Lohnzusage wäre für den Arbeitgeber änderbar, wenn seine Willenserklärung fehlerhaft zustande gekommen wäre, z.B wegen eines Irrtums. Nach allgemeinen Grundsätzen ist es aber sittenwidrig, einen Vertrag, der allenfalls mit einer Irrtumsanfechtung nach § 871 ABGB über § 872 ABGB angepasst werden könnte, mit dem Druck einer Änderungskündigung für den betreffenden Arbeitnehmer zu verschlechtern.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog