Der "Null-Plan" im Verbraucherinsolvenzverfahren

De Begriff des "Null-Plans" ist kein Begriff aus der Insolvenzordnung. Er soll einen Plan im aussergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren ode im gerichtlichen Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan bezeichnen, in dem der Schuldner darlegt, dass er zu keinen Tilgungen in der Lage...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau ((1996) Nr.8 S.314-317)
VerfasserIn: Heyer, Hans Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.427 Privatkonkurs
347.736 Insolvenz
34.028 Verfahrensrecht
347.736 Konkursrecht
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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