Pflichtverletzungen von Lehrlingen : ASG Wien 5 Cga 16/94x v.3.5.1995, rk

Gelegentliche Verspätungen eines Lehrlings von bis zu 15 Minuten kein Auflösungsgrund. Besucht ein Lehrling innerbetriebliche Fortbildungsveranstaltungen, ist daraus, soweit sie in der Arbeitszeit stattfinden und ihr Besuch verpflichtend ist, auch keine Pflichtverletzung abzuleiten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Lehrvertrag
347.439 Vertragsauflösung
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.116 Lehrvertrag Dokument Nr. A-882431 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage