Pflichtverletzungen von Lehrlingen : ASG Wien 5 Cga 16/94x v.3.5.1995, rk
Gelegentliche Verspätungen eines Lehrlings von bis zu 15 Minuten kein Auflösungsgrund. Besucht ein Lehrling innerbetriebliche Fortbildungsveranstaltungen, ist daraus, soweit sie in der Arbeitszeit stattfinden und ihr Besuch verpflichtend ist, auch keine Pflichtverletzung abzuleiten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Lehrvertrag
347.439 Vertragsauflösung 331.14 Arbeitsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Lehrvertrag | Dokument Nr. A-882431 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |