Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen : ASG Wien 20 Cga 185/94k v.6.7.1995 bestätigt durch OLG Wien 7 Ra 46/96b v.6.5.1996, Revision unzulässig

(AngG § 27 Z1) / Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen eines Arbeitnehmers durch Nichtberücksichtigung von Zeitausgleich bei Aufzeichnung der Überstunden erfüllen den Tatbestand der Untreue im Dienst.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunde
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(AngG § 27 Z1) / Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen eines Arbeitnehmers durch Nichtberücksichtigung von Zeitausgleich bei Aufzeichnung der Überstunden erfüllen den Tatbestand der Untreue im Dienst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog