Die Anerkennung der rein objektiven unmittelbaren Richtlinienwirkung : Anmerkung zum UVP-Urteil des EuGH - C-431/92

In scharfer Abgrenzung zu der Private begünstigenden unmittelbaren Wirkung hat der Gerichtshof eine Anwendungspflicht für die Verwaltung auch dann statuiert, wenn keinerlei Begünstigungen für Individuen im Spiel sind. Insbesondere im Umweltrecht wird dadurch die Zahl der unmittelbar anwendbaren Rich...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (7 (1996) Nr.8 S.261-265)
VerfasserIn: Pechstein, Matthias
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Umweltrecht
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
340.132 Rechtsangleichung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:In scharfer Abgrenzung zu der Private begünstigenden unmittelbaren Wirkung hat der Gerichtshof eine Anwendungspflicht für die Verwaltung auch dann statuiert, wenn keinerlei Begünstigungen für Individuen im Spiel sind. Insbesondere im Umweltrecht wird dadurch die Zahl der unmittelbar anwendbaren Richtlinienbestimmungen erhöht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog