OGH bemängelte Abfertigungspraxis : Rosinenprinzip der Stadt Innsbruck wurde zerpflückt

Die Stadt Innsbruck wollte einem Vertragsbediensteten nur einen Teil der zustehenden Abfertigung zahlen. Der Oberste Gerichtshof belehrte die Stadtväter eines Besseren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung
VerfasserIn: Weirather, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
35.084 Vertragsbedienstete
35.084 Gemeindebedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Tirol
Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-881492 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage